Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pan-demie beschlossen. Die Beschlüsse, die auch tiefgreifende Auswirkungen auf den organisierten Sport in Bayern haben, gelten bayernweit ab Montag, den 2. November.So wurden in der Ministerratssitzung folgende Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport betreffen:

•Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis Ende November einzustellen.
•Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.
•Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen.
•Vereinsgaststätten sind von der Schließung der Gastronomie ebenfalls betroffen, Ver-pflegung darf lediglich zur Mitnahme bzw. als Lieferservice angeboten werden. •Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.

Darüber hinaus werden ab dem 2. November auch die BLSV-Sportcamps und die Sportschule Oberhaching geschlossen. Wir bedauern die tiefgreifenden Einschnitte, die jetzt wieder auf unsere Sportlerinnen und Sportler zukommen. Gleichzeitig unterstützen wir den Weg der Bayerischen Staatsregierung, um die hohe Infektionsdynamik einzudämmen und um möglichst bald wieder unseren geliebten Sport ausüben zu können. Die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler steht nach wie vor im Mittelpunkt. Der BLSV war in den letzten Tagen kontinuierlich im Austausch mit der Bayerischen Staatsregie-rung. Ziel ist jetzt, gemeinsam mit der Politik Wege zu finden, mit finanziellen Hilfen die Existenz unserer Vereine und Fachverbände zu sichern. Dafür werden wir uns mit aller Kraft einsetzen.

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2 Responses

  1. Warum verbreitet der Verein FakeNews: „Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.“

    Richtig:
    Die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
    (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 erlaubt nach §10 sehr wohl den Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten für die Ausübung von Individualsportarten, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.

    • Hallo,
      danke für die Info, dies ist ein Teil des Anschreibens von unseren Dachverband BLSV.
      Sollten hier Fehler oder Unstimmigkeiten aufgetreten sein so wenden Sie sich bitte an diesen, da alle Vereine in Bayern den Brief bekommen haben.
      Wir als SpVgg Reuth finden es auch schade , daß wir nicht mehr Tainieren oder Spielen dürfen.
      Wir haben uns aber dafür endschieden, den Sportplatz zu schließen.

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